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Günstige private Krankenversicherung - PKV

Suchen Sie nach einer günstigen privaten Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung (PKV) ist neben der gesetzlichen Versicherung (GKV) die zweite Möglichkeit, Krankheitskosten abzusichern.

Personenkreis und Beitrag
Privat versichern können sich alle Menschen, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, wie etwa Beamte und Selbstständige, unabhängig von deren Einkommen. Angestellte haben erst ab einem Bruttojahresentgelt von EUR 47.700 die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Ist dies der Fall, übernimmt der Arbeitgeber auch hier 50% der Beiträge, maximal jedoch bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Versicherung.

© iofoto - Fotolia.com

Im Gegensatz zur GKV werden die Beiträge zur PKV nicht anhand des Bruttoentgeltes, sondern nach dem Alter und dem Geschlecht der Person, ihrem Gesundheitszustand sowie der Wahl der Leistungen ermittelt. Auch kann ein Selbstbehalt vereinbart werden, der die Prämie senkt. Zudem gibt es in vielen Tarifen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung, wenn die Versicherungmehr als sechs Monate nicht in Anspruch genommen wurde.
Da die Beiträge mit zunehmendem Alter des Versicherten steigen müssten, um die Kosten zu decken, werden ca. 10% der Prämien in Altersrückstellungen investiert. Dies garantiert einen gleich bleibenden Beitrag.

Leistungen
Jede Versicherung bietet heute einen Standardtarif, der in Preis und Leistung etwa dem der gesetzlichen Versicherung entspricht. Zusätzlich können Versicherte jedoch weitere Leistungen einschließen, etwa die Kostenübernahme von Heilpraktikern, die 100%ige Erstattung von Sehhilfen und Zahnersatz oder die Unterbringung im Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt. So können die Leistungen individuell zusammengestellt werden, je nach Bedarf.
Ein großer Vorteil der PKV ist die freie Arztwahl, denn Patienten sind hier nicht mehr nur auf Kassenärzte angewiesen. Weiterhin entfallen die Praxisgebühr sowie die Zuzahlung für Medikamente. Und aufgrund der fehlenden Budgetierung erhalten privat Versicherte deutlich schneller Termine bei Fachärzten, vor allem zum Quartalsende.

Abrechnung
Nimmt ein privat Versicherter Leistungen eines Arztes in Anspruch, erfolgt die Abrechnung nicht direkt zwischen Arzt und Krankenkasse, wie bei der GKV, Rechnungsempfänger ist in diesem Fall der Versicherte selbst. Er begleicht diese und reicht sie anschließend der Krankenkasse ein, die den Betrag abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehaltes erstattet.


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